Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 10 U 18/18

Datum:
19.02.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 U 18/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2019:0219.10U18.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 10 O 145/16
Schlagworte:
Pflichtteilsverzicht, Unwirksamkeit wegen Eintritts einer auflösenden Bedingung in einem nachträglichen Vertrag
Normen:
§§ 2303 Abs. 1, Abs. 2 S. 1, 1931Abs. 1 und Abs. 4, 2346, 158 Abs. 2 BGB
Leitsätze:

Ein Pflichtteilsverzicht der Ehefrau in einem Ehe- und Erbvertrag kann durch Eintrittt einer wirksamen auflösenden Bedingung in einem späteren Vertrag unwirksam sein.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.02.2018 verkündete Grund- und Teilurteil des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung hinsichtlich der Verurteilung zur Auskunft und Wertermittlung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,- € und soweit die Beklagte zur Zahlung verurteilt wurde, gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank