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Oberlandesgericht Hamm, 9 U 5/18

Datum:
29.05.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 U 5/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2018:0529.9U5.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 2 O 47/17
Schlagworte:
Schadensersatz auf Neuwagenbasis bzw. Gebrauchtwagenbasis
Normen:
StVG § 7; BGB § 249
Leitsätze:

Auch unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung und der heutigen wirtschaftlichen Verkehrsanschauung kann ein ca. 6 Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 3.300 km nicht mehr als Neuwagen angesehen werden.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 05.12.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (2 O 47/17) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 12.149,82 € festgesetzt

 
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