Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 7 U 56/18

Datum:
26.10.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 U 56/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2018:1026.7U56.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Hagen, 3 O 181/16
Schlagworte:
Lückenfallrechtsprechung, Einfahren von einem Grundstück
Normen:
§ 7 StVG, §§ 3, 10 StVO
Leitsätze:

1. Jedenfalls soweit es sich um gut sichtbare Grundstücksausfahrten handelt, bei denen mit erhöhtem An- und Abfahrtsverkehr zu rechnen ist, spricht viel dafür, die - für die Sorgfaltsanforderungen bei der Vorbeifahrt an Fahrzeugkolonnen entwickelte - sog. Lückenfallrechtsprechung anzuwenden.

2. Die Vorbeifahrt an einer Fahrzeugkolonne im Bereich einer derartigen Ausfahrt mit mindestens 35 km/h ist erheblich zu schnell.

3. Bei der Abwägung der Verursachungsbeiträge zwischen dem Geschwindigkeitsverstoß des an der Kolonne Vorbeifahrenden und dem Verstoß des durch die gelassene Lücke Einfahrenden, der sich entgegen § 10 StVO nicht hinreichend nach links vergewissert hat, ob sich von dort bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer näherten und sich zu dem auch nicht vorsichtig in die gegenüberliegende Fahrspur hineingetastet hat, wiegt der Verstoß gegen die Kardinalpflicht des § 10 StVO schwerer.

 
Tenor:

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gem. § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmig gefassten Beschluss zurückzuweisen, da sie  nach einstimmiger Ansicht im Senat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist, der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und eine Entscheidung des Berufungsgerichts auch nicht der Fortbildung des Rechts oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung dient.

Der Klägerin wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen gegeben.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank