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Oberlandesgericht Hamm, 6 U 123/18

Datum:
17.12.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 U 123/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2018:1217.6U123.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 2 O 39/17
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 09.08.2018 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis zu 10.351,87 EUR festgesetzt.

 
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