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Oberlandesgericht Hamm, 5 RVs 20/18

Datum:
01.03.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
5. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 RVs 20/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2018:0301.5RVS20.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 24 Ns 94/17
Schlagworte:
Auflösung des Versicherungsvertrages
Normen:
PflVG § 6
Leitsätze:

Eine Strafbarkeit gem. § 6 PflVG setzt voraus, dass ein Versicherungsvertrag entweder nicht geschlossen oder durch Kündigung, Rücktritt, Anfechtung oder in anderer Weise aufgelöst worden ist. Im Falle der Vertragsauflösung muss das Urteil die Tatsachen feststellen, aus denen sich die Wirksamkeit der Vertragsauflösung ergibt.

 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.

 
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