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Oberlandesgericht Hamm, 2 WF 225/17

Datum:
23.01.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 WF 225/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2018:0123.2WF225.17.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Essen-Steele, 13 F 224/17
Schlagworte:
Ablehnung wegen Befangenheit
Normen:
§§ 42 II ZPO, 113 I FamFG
Leitsätze:

Das Übergehen eines Verfahrenskostenhilfegesuchs in einem vorangegangenen gerichtlichen Verfahren durch den mit der Sache befassten Richter kann - nach Lage des Einzelfalls - geeignet sein, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit auch in einem nachfolgenden Verfahren zu rechtfertigen.

 
Tenor:

Das gegen die Richterin X am Amtsgericht Essen-Steele gerichtete Ablehnungsgesuch des Antragstellers wird für begründet erklärt.

 
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