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Oberlandesgericht Hamm, 26 U 76/18

Datum:
18.09.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
26. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 U 76/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2018:0918.26U76.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 20 O 34/16
 
Tenor:

Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das am 20. April 2018 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, über das bisher zuerkannte Schmerzensgeld von 3.000,00 € hinaus weitere 2.000,00 € an Schmerzensgeld, insgesamt also 5.000,00 €, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.08.2016 zu zahlen.

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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