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Oberlandesgericht Hamm, 26 U 4/18

Datum:
13.03.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
26. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 U 4/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2018:0313.26U4.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 9 O 254/17
 
Tenor:

Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 28. November 2017 verkündete Urteil der 9.Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Verfügungsbeklagte bleibt verurteilt, es zu unterlassen, im Internet auf dem Portal www.6

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Verfügungsbeklagten die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in der ersten Instanz tragen zu ¾ die Verfügungsklägerin und zu ¼ die Verfügungsbeklagte.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden gegeneinander aufgehoben.

 
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