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Oberlandesgericht Hamm, 26 U 21/17

Datum:
09.01.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
26. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 U 21/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2018:0109.26U21.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 4 O 81/14
Schlagworte:
Offene Biopsie, Stanzbiopsie, Abklärung, Aufklärung, unklarer Herdbefund
Normen:
§§ 280 I, 611, 823 BGB
Leitsätze:

Zur Abklärung eines unklaren Herdbefundes in der Brust einer Patientin darf ein behandelnder Arzt zu einer Exzision mittels einer offenen Biopsie raten, wenn diese gegenüber einer ebenfalls in Betracht kommenden Stanzbiopsie die größere diagnostische Sicherheit bietet und zugleich als therapeutischer Eingriff in Betracht kommt.

(redaktioneller Leitsatz der Pressestelle des Oberlandesgerichts Hamm)

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 06. Juni 2017 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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