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Oberlandesgericht Hamm, 25 W 106/18

Datum:
27.07.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
25 W 106/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2018:0727.25W106.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 7 O 190/07
 
Tenor:

1. Auf die sofortige Beschwerde wird der Kostenfestsetzungsbeschluss abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:

Auf Grund des Vergleichs des Landgerichts Bielefeld vom 17.11.2017 sind von der Klägerin 15.302,99 € ‑ fünfzehntausenddreihundertundzwei Euro und neunundneunzig Cent – an die Beklagte zu erstatten.

Die weitergehende sofortige Beschwerde und der weitergehende Kostenausgleichungsantrag der Beklagten werden zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.

3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 
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