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Oberlandesgericht Hamm, 20 W 41/17

Datum:
02.03.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 W 41/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2018:0302.20W41.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 18 O 275/15
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Streitwertbeschluss der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 13.10.2017 teilweise abgeändert:

Der Gegenstandswert für den Vergleich wird auf bis zu 13.000,00 € festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Streitwertbeschluss des Landgerichts wird zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

 
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