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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 39/18

Datum:
19.12.2018
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 39/18
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2018:1219.20U39.18.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 18 O 100/16
Schlagworte:
Berufsunfähigkeitsversicherung: Beweiswürdigung bei chronischem Schmerzsyndrom
Leitsätze:
Zur Beweiswürdigung bei chronischem Schmerzsyndrom: In der Regel ist eine persönliche Untersuchung des Versicherten durch den gerichtlichen Sachverständigen erforderlich. Im Ausnahmefall (hier bejaht) kann diese entbehrlich sein.
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.02.2018 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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