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Oberlandesgericht Hamm, 6 WF 105/17

Datum:
30.06.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 WF 105/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0630.6WF105.17.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Paderborn, 81 F 3/17
Schlagworte:
Unterhaltsrechtlicher Bedarf im Falle betreuten Wohnens oder Heimunterbringung des getrennt lebenden Ehegatten
Normen:
BGB § 1361
Leitsätze:

Unterhaltsrechtlicher Bedarf im Falle betreuten Wohnens oder Heimunterbringung des getrennt lebenden Ehegatten

 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 24.03.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Paderborn vom 07.03.2017 (81 F 3/17) abgeändert und der Antragsgegnerin Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung der Rechtsanwaltssozietät L und Kollegen, Q, bewilligt.

Eine Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird nicht erhoben; außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

 
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