Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 6 U 30/17

Datum:
15.05.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 U 30/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0515.6U30.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Arnsberg, 4 O 285/16
Schlagworte:
Einbruchsdiebstahl, Einbruchsspuren, äußeres Bild
Leitsätze:

Der Versicherungsnehmer kann den ihm obliegenden Beweis für das Vorliegen eines Einbruchsdiebstahls auch dadurch führen, dass er Indizien darlegt und beweist, die alle nicht versicherten Entwendungsmöglich-keiten als so unwahrscheinlich erscheinen lassen, dass sich nach dem Gesamtbild auf eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine versicherte Begehensweise folgern lässt.

 
Tenor:

beabsichtigt der Senat, die Berufung der Beklagten (*) durch Beschluss gem. § 522 II ZPO zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 09.06.2017.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank