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Oberlandesgericht Hamm, 5 Ws 142-145/17

Datum:
25.04.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
5. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 Ws 142-145/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0425.5WS142.145.17.00
 
Tenor:

1.

Der angefochtene Beschluss wird insoweit aufgehoben, als festgestellt worden ist, dass die in dem Verfahren Landgericht Bochum -Az. 8 KLs 42 Js 261/08 - bestehende Führungsaufsicht nicht beendet ist.

2.

Klarstellend wird festgestellt, dass die in dem Verfahren Landgericht Bochum - Az. 8 KLs 42 Js 261/08 -  bestehende Führungsaufsicht beendet ist.

3.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insofern angefallenen notwendigen Auslagen des Verurteilten trägt die Landeskasse.

 
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