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Oberlandesgericht Hamm, 4 W 102/16

Datum:
23.02.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 W 102/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0223.4W102.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 15 O 63/16
 
Tenor:

I.

Dem Antragsgegner wird für das vorliegende Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt X in Y bewilligt.

II.

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird das am 08.11.2016 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die erstinstanzlichen Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden ebenfalls dem Antragsgegner auferlegt.

 
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