Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 3 Ws 336/17

Datum:
08.08.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ws 336/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0808.3WS336.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 2 KLs 1/16
Schlagworte:
Verfall Sicherheit Beschwerde mündliche Begründung Anträge - Erörterung Ermittlungen
Normen:
StPO § 124 Abs. 2 Satz 1
Leitsätze:

Über die Beschwerde kann ohne die nach § 124 Abs. 2 Satz 3 StPO vorgesehene Gelegenheit zur mündlichen Begründung der Anträge sowie zur Erörterung über durchgeführte Ermittlungen entschieden werden, wenn keine Anträge vorliegen, die mündlich erörtert werden könnte, und auch keine zu erörternden Ermittlungen durchgeführt wurden.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

Der Verurteilte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank