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Oberlandesgericht Hamm, 3 Ws 295-296/17

Datum:
25.07.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ws 295-296/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0725.3WS295.296.17.00
 
Schlagworte:
Aussetzung Strafrest Wohnungseinbrüche Anforderungen Legalprognose
Normen:
StGB § 244; § 57 Abs. 1
Leitsätze:

1. Liegt der Strafhaft eine Verurteilung wegen wiederholter Wohnungseinbrüche mit teilweise erheblichen psychischen Beeinträchtigungen der Tatopfer zugrunde, bestehen im Rahmen der Abwägung zwischen den zu erwartenden Wirkungen des bereits erlittenen Vollzuges und den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit erhöhte Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit einer Legalbewährung.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Aussetzung der Vollstreckung der noch nicht verbüßten Reste der Gesamtfreiheitsstrafen aus dem Urteil des Landgerichts Duisburg vom 5. Juni 2014 (35 KLs-163 Js 203/13-32/13) zur Bewährung wird abgelehnt.

                            Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Verurteilte.

 
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