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Oberlandesgericht Hamm, 3 Ws 247/17

Datum:
27.06.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ws 247/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0627.3WS247.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 15 StVK 481/17
Schlagworte:
Fortdauer Unterbringung psychiatrisches Krankenhaus Schwere der Tat Körperverletzungsdelikte Fristüberschreitung Überprüfungsfrist Vollstreckungshindernis
Normen:
StGB § 67d Abs. 6; 67e; StPO § 145a Abs. 3 Satz 2
Leitsätze:

1. Die Zustellung des angegriffenen Beschlusses an den nicht verhandlungsunfähigen Untergebrachten persönlich - statt an den Verteidiger - verstößt nicht gegen den Grundsatz des "fair trial".

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) als unzulässig verworfen.

 
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