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Oberlandesgericht Hamm, 32 SA 47/17

Datum:
15.08.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
32. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
32 SA 47/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0815.32SA47.17.00
 
Schlagworte:
Gerichtsstandbestimmung, Streitgenossen, Darlehensvertrag, Beratungsvertrag
Normen:
§§ 36 I Nr. 3, 59, 60 ZPO
Leitsätze:

Zwei Beklagte sind Streitgenossen, wenn sie aus einem im Wesentlichen einheitlichen tatsächlichen und rechtlichen Grund in Anspruch genommen werden. Das kann für eine Bank und ihre Vertreterin zutreffen, die dem Kläger einen Schaden ersetzen sollen, der im Zusammenhang mit einem fehlerhaft geführten Beratungsgespräch entstanden sein soll. Dabei können die Ansprüche gegen die einzelnen Beklagten auf unterschiedliche Verträge gestützt werden, die ihrerseits nicht in einem unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang stehen müssen.

 
Tenor:

Als zuständiges Gericht wird das Landgericht C bestimmt.

 
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