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Oberlandesgericht Hamm, 32 SA 33/17

Datum:
08.06.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
32. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
32 SA 33/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0608.32SA33.17.00
 
Schlagworte:
Gerichtsstandbestimmung, Verweisung, Bindungswirkung, Gerichtsstandvereinbarung, ausschließlicher Gerichtsstand
Normen:
§§ 36 I Nr. 6, 281 ZPO
Leitsätze:

Eine Verweisung durch ein nach gesetzlichen Vorschriften zuständiges Gericht an das Gericht einer Gerichtsstandvereinbarung ist rechtsfehlerhaft, wenn Gerichtsstandvereinbarung keinen ausschließlichen Gerichtsstand begründet. In diesem Fall ist der Verweisungsbeschluss nicht bindend, wenn nicht nachvollziehbar ist, ob das verweisende Gericht rechtsfehlerhaft eine ausschließliche Gerichtsstandvereinbarung oder - ebenfalls rechtsfehlerhaft - eine Verweisungsmöglichkeit trotz des bereits ausgeübten Wahlrechts angenommen hat.

 
Tenor:

Zuständig ist das Landgericht F.

 
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