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Oberlandesgericht Hamm, 32 SA 2/17

Datum:
21.03.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
32. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
32 SA 2/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0321.32SA2.17.00
 
Schlagworte:
Zuständigkeitsbestimmung, Darlehen, Bereicherung, Schadensersatz, Streitgenossen
Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
Leitsätze:

Nach den vorgesehenen Klageanträgen ist zu beurteilen, ob mehrere Antragsgegner mit unterschiedlichen Gerichtsständen, die im Zusammenhang mit vermeintlich sittenwidrigen Darlehensverträgen in Anspruch genommen werden sollen, als Streitgenossen verklagt werden sollen, so dass eine Gerichtsstandbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO beantragt werden kann.

 
Tenor:

Das Landgericht Münster wird als das zur Entscheidung über die beabsichtigte Klage zuständige Gericht bestimmt.

 
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