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Oberlandesgericht Hamm, 2 WF 44/17

Datum:
07.07.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 WF 44/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0707.2WF44.17.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dülmen, 6 F 135/15
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dülmen vom 20.01.2017 dahingehend abgeändert, dass dem Antragsgegner ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt A aus F bewilligt wird für den Antrag, die Antragstellerin zu verpflichten, die Vollständigkeit und Richtigkeit ihres Vermögensverzeichnisses vom 08.11.2016 an Eides statt zu versichern.

Im Übrigen bleibt der Antrag des Antragsgegners auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zurückgewiesen; die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf die Hälfte ermäßigt.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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