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Oberlandesgericht Hamm, 28 U 43/17

Datum:
14.09.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
28. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 U 43/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0914.28U43.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 25 O 470/15
 
Tenor:

wird die Gegenvorstellung des Klägers vom 08.09.2017 gegen den seinen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zurückweisenden Beschluss des Senats vom 10.08.2017 zurückgewiesen sowie die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 27.01.2017 als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.055.222,65 Euro festgesetzt.

 
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