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Oberlandesgericht Hamm, 27 W 8/17

Datum:
06.04.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
27 W 8/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0406.27W8.17.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Essen, PR 1586
 
Tenor:

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1.) bis 14.) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 12.09.2016, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 02.01.2017, wird zurückgewiesen, soweit das Registergericht die Eintragung der Fortführung des Namens „Dr. X – Y und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  abgelehnt hat.

Im Übrigen wird der Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 12.09.2016 aufgehoben. Insofern wird die Sache zur erneuten Entscheidung über den Eintragungsantrag an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt.

 
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