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Oberlandesgericht Hamm, 27 W 24/17

Datum:
07.04.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
27 W 24/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0407.27W24.17.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Essen, 89 AR 994/16
Schlagworte:
Vereinsregister, Eintragung, Verein, nicht wirtschaftlich, Naturkindergarten
Normen:
§§ 21 BGB, 3 KiBiz NW
Leitsätze:

Ein Verein, der einen Naturkindergarten unterhalten will, kann als nichtwirtschaftlicher Verein in das Vereinsregister einzutragen sein.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 18.01.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Registergericht – Essen vom 20.12.2016, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 02.02.2017, aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, die Anmeldung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.

Der Beschwerdewert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

 
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