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Oberlandesgericht Hamm, 24 U 179/16

Datum:
14.12.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 U 179/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:1214.24U179.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 16 O 33/14
Leitsätze:

Zur Frage, ob sich der Bauherr ein Verschulden des von ihm beauftragten Statikers bei der unzutreffenden Auswahl der Expositionsklasse des Betons im Verhältnis zum planenden und bauüberwachenden Architekten zurechnen lassen muss

 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 11.11.2016 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Streithilfe, welche der Streithelfer selbst trägt.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

 
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