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Oberlandesgericht Hamm, 24 U 110/16

Datum:
06.04.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 U 110/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0406.24U110.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 11 O 520/13
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 7.226,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 19.05.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden zu 48 % der Klägerin und zu 52 % dem Beklagten auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 58 % der Klägerin und zu 42 % dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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