Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 1 RBs 94/17

Datum:
17.08.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Senat für Bußgeldsachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 RBs 94/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0817.1RBS94.17.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Unna, 172 OWi - 924 Js 578/16 - 319/16
Schlagworte:
notwendige Urteilsfeststellungen, Rotlichtverstoß außerorts
Normen:
OWiG § 46, StPO § 267
Leitsätze:

In entsprechender Anwendung der Grundsätze bei innerörtlichen Rotlichtverstößen bedarf es, wenn außerorts eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 oder 70 km/h sowie Gelblichtphasen von 4 Sekunden bzw. im zuletzt genannten Fall von 5 Sekunden feststehen, keiner weiteren Feststellungen dazu, in welcher Entfernung sich der Betroffene mit seinem Fahrzeug zu der Lichtzeichenanlage befunden hat, als diese von Gelb- auf Rotlicht umschaltete, sowie dazu, mit welcher tatsächlichen Geschwindigkeit der Betroffene gefahren ist, allerdings unter der Voraussetzung, dass das die zulässige Höchstgeschwindigkeit begrenzenden Verkehrszeichen in einer solchen Entfernung zu der Lichtzeichenanlage aufgestellt ist, dass - wovon in der Regel auszugehen sein wird - die betroffenen Fahrzeugführer tatsächlich ihre Fahrzeuge bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit noch gefahrlos vor Erreichen der Lichtzeichenanlage abbremsen können, ihnen also die volle Zeitdauer von 4 bzw. 5 Sekunden zur Verfügung steht.

 
Tenor:

Die Sache wird gemäß § 80 Abs. 3 S. 1 OWiG dem 1. Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

(Entscheidung der zuständigen Einzelrichterin gemäß § 80a Abs. 1 OWiG.)

Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten der Rechtsbeschwerde trägt der Betroffene (§§ 473 Abs. 1 StPO, 46 Abs. 1 OWiG).

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank