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Oberlandesgericht Hamm, 1 AGH 28/17

Datum:
14.07.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1 AGH 28/17
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 AGH 28/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0714.1AGH28.17.00
 
Schlagworte:
Erneute Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, Widerruf, unwürdig, Berufsausbildung, Wohlverhalten, zeitlicher Abstand
Normen:
§§ 7 BRAO
Leitsätze:

Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen - zeitlicher Abstand, Wohlverhalten - einem vorbestraften, ehemaligen Rechtsanwalt die erneute Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erteilt werden kann.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird festgesetzt auf 50.000,-- Euro.

 
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Entscheidungsgründe

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