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Oberlandesgericht Hamm, 18 U 6/17

Datum:
30.10.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 U 6/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:1030.18U6.17.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 4 O 59/16
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.12.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte zu 1) bleibt verurteilt, an die Klägerin 16.362,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.11.2014 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung des Beklagten zu 1) wird zurückgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt die Klägerin; die außergerichtlichen Kosten der Klägerin sowie die Gerichtskosten tragen die Klägerin und der Beklagte zu 1) je zur Hälfte, eine weitergehende Kostenerstattung findet nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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