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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 463/16

Datum:
23.02.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 463/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0223.15W463.16.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Kamen, 8 VI 175/15
Schlagworte:
Genehmigung der Übertragung einer Nacherbenanwartschaft
Normen:
BGB § 184
Leitsätze:

Die Genehmigung der Erklärung eines vollmachtlosen Vertreters zur Übertragung einer Nacherbenanwartschaft wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück, wird also auch dann wirksam, wenn zwischenzeitlich der Nacherbfall eingetreten ist.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Die für die (erneute) Erteilung eines Erbscheins entsprechend dem Antrag vom 24.06.2016 notwendigen Tatsachen werden für festgestellt erachtet.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 120.000 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 
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