Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 15 W 354/16

Datum:
22.03.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 354/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0322.15W354.16.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Lünen, SE-2197-4
Schlagworte:
Ausschlagung im Grundbucheintragungsverfahren
Normen:
GBO § 35 Abs. 1 S. 2; BGB § 1943, BGB § 1944
Leitsätze:

Eine Erbfolge, die sich erst unter Berücksichtigung der Ausschlagungserklärung eines Beteiligten ergibt, kann im Grundbucheintragungsverfahren nicht allein aufgrund der formgerechten Ausschlagungserklärung festgestellt werden.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank