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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 31/17

Datum:
14.02.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 31/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0214.15W31.17.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Brakel, 5 VI 277/16
Schlagworte:
Beschwerdebefugnis der Eigenerben eines Vorerben
Normen:
FamFG § 59 Abs. 1, BGB § 2353
Leitsätze:

Den Eigenerben eines Vorerben, die für sich in Anspruch nehmen, an dessen Stelle wirksam die (Vor-) Erbschaft ausgeschlagen zu haben, steht gegen einen Feststellungsbeschluss für die Erteilung eines Erbscheins, der die durch den Tod des Vorerben eingetretene Nacherbfolge ausweisen soll, eine Beschwerdebefugnis nicht zu.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Der Beschwerdewert wird auf 25.000 € festgesetzt.

 
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