Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 15 W 237/16

Datum:
12.01.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 237/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0112.15W237.16.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Hattingen, 13 VI 399/10
Schlagworte:
Aufhebung der Nachlassverwaltung
Normen:
FamFG § 48 Abs. 1 S. 2; BGB § 1919; BGB § 1981
Leitsätze:

Eine auf Antrag der Erben angeordnete Nachlassverwaltung ist aufzuheben, wenn der Verfahrenszweck der Verwaltung durch Erfüllung aller bekannten Nachlassverbindlichkeiten erledigt ist und zumindest einer der Miterben die Aufhebung der Verwaltung beantragt.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 1) hat den weiteren Beteiligten die in der Beschwerdeinstanz entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.000 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank