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Oberlandesgericht Hamm, 15 W 109/17

Datum:
28.03.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 W 109/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0328.15W109.17.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Essen, E-2088-29
Schlagworte:
Übergang eines Vorkaufsrechts
Normen:
BGB § 473 S. 1, BGB § 1059 Abs. 2, BGB § 1098 Abs. 3
Leitsätze:

Ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht, das ursprünglich für eine BGB-Gesellschaft begründet worden ist, besteht bei Übertragung sämtlicher Gesellschaftsanteile auf einen Gesellschafter für diesen als alleinigen Berechtigten fort.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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