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Oberlandesgericht Hamm, 15 VA 18/16

Datum:
11.04.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 VA 18/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0411.15VA18.16.00
 
Schlagworte:
Abmahnung eines Notars wegen einer unzulässigen Weitergabe von Grundbuchdaten
Normen:
GBO § 133 Abs. 6; GBO § 133 a Abs. 1 S. 1
Leitsätze:

Eine unzulässige Weitergabe von Grundbuchdaten, die der Notar in zulässiger Weise im automatisierten Verfahren abgerufen hat, kann auch dann zu einer Abmahnung im Hinblick auf einen vorbehaltenen Widerruf der Zugangsgenehmigung führen, wenn das Verhalten des Notars bereits disziplinarrechtlich geahndet worden ist.

 
Tenor:

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 1) trägt die Gerichtskosten des Verfahrens.

Der Wert für das Verfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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