Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 11 U 104/16

Datum:
08.12.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 U 104/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:1208.11U104.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 11 O 505/13
Schlagworte:
Kausalität von Bewertungsfehlern einer Prüfungsleistung für Vermögensschäden
Normen:
GG Art 34; BGB §§ 252, 839
Leitsätze:

1.

Bewertungsfehler bei Prüfungsleistungen begründen nur dann einen Anspruch auf Ersatz von Vermögensschäden infolge verspäteten Einstiegs in das Berufsleben, wenn bei Anwendung zutreffender Bewertungsmaßstäbe die Prüfungsleistung besser hätten bewertet werden müssen und die bessere Bewertung die Annahme rechtfertigt, dass die Prüfung eher bestanden worden wäre.

2.

Die Bewertung einer Prüfungsleistung liegt im sachgerecht auszuübenden Ermessen der Prüfer und erfordert regelmäßig nicht die Vergabe einer bestimmten Note. Vielmehr verbleibt den Prüfern ein Beurteilungsspielraum, in welchem Maße sie Vorzüge und Schwächen einer Prüfungsleistung gewichten, sofern sie dabei vertretbare Beurteilungsmaßstäbe anlegen.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 30.06.2016 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern das beklagte Land vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank