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Oberlandesgericht Hamm, 10 WF 24/17

Datum:
17.02.2017
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
10. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 WF 24/17
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2017:0217.10WF24.17.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Recklinghausen, 42 F 200/15
 
Tenor:

Die Entscheidung wird vom Einzelrichter auf den Senat übertragen.

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 19.12.2016 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Recklinghausen vom 15.12.2016 - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Gegenüber der Antragsgegnerin wird wegen viermaliger Zuwiderhandlung gegen den Beschluss des Amtsgerichts Recklinghausen vom 9.12.2015 ein Ordnungsgeld in Höhe von 400 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise für je 200 € ein Tag Ordnungshaft angeordnet. Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz und des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Verfahrenswert wird auf 1.100 € festgesetzt.

 
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