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Oberlandesgericht Hamm, 9 U 79/15

Datum:
10.05.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 U 79/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2016:0510.9U79.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 5 O 107/14
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 04.03.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Essen (5 O 107/14) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden einschließlich der Kosten der Nebenintervention dem Kläger auferlegt.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 13.330,51 € festgesetzt.

 
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