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Oberlandesgericht Hamm, 9 U 39/16

Datum:
19.07.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 U 39/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2016:0719.9U39.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 11 O 216/14
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Januar 2016 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

              Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 15.250,-- € festgesetzt.

 
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