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Oberlandesgericht Hamm, 9 U 170/16

Datum:
02.12.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 U 170/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2016:1202.9U170.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 3 O 596/14
 
Tenor:

wird der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufung gegen das am 26.09.2016 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet (§ 118 Abs. 1 Satz 4 ZPO).

Zudem beabsichtigt der Senat, die Berufung des Klägers gegen das vorgenannte Urteil gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.

Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

 
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Auf den o.g. Hinweisbeschluss vom 02.12.2016 wurde die Berufung zurückgenommen.

 

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