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Oberlandesgericht Hamm, 7 WF 16/16

Datum:
09.03.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
7. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 WF 16/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2016:0309.7WF16.16.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Arnsberg, 23 F 25/13
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Arnsberg vom 21.12.2015, Az.: 23 F 25/13 unter Aufrechterhaltung der Entscheidung im Übrigen und Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt abgeändert:

Der Verfahrenswert für die Folgesache Zugewinn wird auf 47.158,56 € festgesetzt.

Der Wert für den Vergleich wird auf 77.158,56 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet, § 59 III FamGKG.

 
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