Seite drucken
Entscheidung als PDF runterladen
Die Beschwerde der Kindeseltern gegen den am 05.02.2016 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Soest, Az.: 18 F 193/13, wird zurückgewiesen.Der Senat kann zur Begründung dieser Entscheidung zur Vermeidung von Wiederholungen in vollem Umfang auf die Gründe des Senatsbeschlusses vom 01.04.2016 verweisen. Die dortigen Ausführungen haben die Kindeseltern im Beschwerdeverfahren nicht mehr angegriffen.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kindeseltern.Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
Die Beschwerde der Kindeseltern gegen den am 05.02.2016 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Soest, Az.: 18 F 193/13, wird zurückgewiesen.Der Senat kann zur Begründung dieser Entscheidung zur Vermeidung von Wiederholungen in vollem Umfang auf die Gründe des Senatsbeschlusses vom 01.04.2016 verweisen. Die dortigen Ausführungen haben die Kindeseltern im Beschwerdeverfahren nicht mehr angegriffen.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kindeseltern.Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
3Rechtsbehelfsbelehrung:
4Diese Entscheidung ist unanfechtbar.