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Oberlandesgericht Hamm, 6 U 107/15

Datum:
22.12.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 107/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2016:1222.6U107.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 3 O 26/15
Schlagworte:
Verkehrssicherungspflicht, Winterdienst, Delegation
Normen:
BGB § 823
Leitsätze:

Zur Frage der wirksamen Delegation der Verkehrssicherungspflicht, wenn der Winterdienst auf die Erdgeschoßmieter "vor dem eigenen Bereich" übertragen wird.

 
Tenor:

Auf die Berufung des klagenden Landes wird der Beklagte unter Abänderung des am 27.04.2015 verkündeten Urteils der 3. Zivilkammer des LG Essen, Az. 3 O 26/15, verurteilt, an das klagende Land 13.315,83 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf einen Betrag von 5.985,76 € seit dem 16.11.2013 und auf einen weiteren Betrag von 7.330,07 € seit dem 09.03.2015 zu zahlen.

Wegen der weitergehenden Zinsforderung bleibt die Klage unter Zurückweisung der Berufung abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervention trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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