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Oberlandesgericht Hamm, 5 Ws 341/16

Datum:
06.10.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
5. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 Ws 341/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2016:1006.5WS341.16.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 26 KLs 38/16
Schlagworte:
Umdeutung einer Beschwerde in einen Aufhebungsantrag
Normen:
StPO § 119 Abs. 1, Abs. 5, § 126 Abs. 2 S. 1 u. S. 3
Leitsätze:

Eine erst nach Erhebung der öffenlichen Klage eingelegte Beschwerde gegen Beschränkungen während der Untersuchungshaft gemäß § 119 Abs. 1 StPO ist in einen Antrag auf Aufhebung der Maßnahme umzudeuten.

 
Tenor:

1.Eine Entscheidung des Senats ist derzeit nicht veranlasst.2.Die Sache wird zur Entscheidung über den Antrag des Angeklagten auf Aufhebung der Beschränkungen der Untersuchungshaft aus dem Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 25. Februar 2016 an die Vorsitzende der VI. großen Strafkammer bei dem Landgericht Essen zurückgegeben.

 
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