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Oberlandesgericht Hamm, 4 W 100/15

Datum:
15.09.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 W 100/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2016:0915.4W100.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Arnsberg, 8 O 77/15
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers wird die in dem Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg vom 08.07.2015 getroffene Entscheidung über die Festsetzung des Streitwertes abgeändert.

Der Streitwert wird auf 20.000,00 € festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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