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Oberlandesgericht Hamm, 4 U 46/15

Datum:
16.02.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Anerkenntnisurteil
Aktenzeichen:
4 U 46/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2016:0216.4U46.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 4 O 2/11
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 26.03.2012 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über die erstinstanzliche Verurteilung hinaus weitere 43.039,87 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12.09.20111 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen der Kläger zu 62 % und die Beklagte zu 38 %.

Die Kosten der Berufungsinstanz und die Kosten des Revisionsverfahrens tragen der Kläger zu 83 % und die Beklagte zu 17 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert der Berufungsinstanz beträgt 258.239,20 €

 
 

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