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Oberlandesgericht Hamm, 4 UF 2/16

Datum:
10.03.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 UF 2/16
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2016:0310.4UF2.16.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Siegen, 15 F 1248/13
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Siegen vom 28.5.2015 wird zurückgewiesen.

Zur Klarstellung wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Siegen vom 28.5.2015, der dem Antragsteller-Vertreter am 2.6.2015 und dem Antragsgegner-Vertreter am 29.5.2015 zugestellt wurde, aufgehoben.

Der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Siegen vom 28.5.2015 wird dahingehend berichtigt, dass es sich um einen Teilbeschluss handelt und dass Ziff. 2. des Beschlusses ("Im übrigen werden die Anträge zurückgewiesen") entfällt.

Beschwerdegebühren werden für das vorliegende Verfahren nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.

 
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