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Oberlandesgericht Hamm, 34 U 78/15

Datum:
09.02.2016
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
34. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
34 U 78/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2016:0209.34U78.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Paderborn, 4 O 218/13
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Paderborn (4 O 218/13) vom 09.02.2015 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Berufungsbeklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 30.000,00 EUR festgesetzt.

 
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